Fehler in der Wundversorgung
Grundlegendes
Die folgenden Fehler sind mir aufgefallen. Falls Ihr noch weitere einfallen, die hier nicht erwähnt sind, könnt ihr sie mir gerne mitteilen!
Auch falsche von Ärzten werde ich hier anonym aufführen, denn nur so können wir den Bereich der Wundversorgung verbessern.
Fehlerhafte Aussagen bzw. Anordnungen:
- Duschen Sie die Wunde ruhig aus! --> NEIN Bitte NICHT! selbst das RKI empfiehlt es dies nicht zu tun, da im Wasser sehr viele Microorganismen vorhanden sind, die in Wunden Infektionen hervorrufen können, wie eine Pseudomonas Besiedelung als bsp.
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Fibrin ist etwas gutes! --> NEIN, nicht im Bereich der chronischen Wundversorgung --> Fibrin kann und wird die Wundheilung verhindern um so mehr die Beläge werden
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(Gamaschen Ulcus bds. mit massiver Pseudomonas Besiedelung) Anordnung lautete ,,Duschen und waschen Sie die Beine mit Seife ab" NEIN! So ist dieser Zustand ja überhaupt erst entstanden! Dies ist eine Fahrlässige Körperverletzung! -->Remonstrationspflicht*!!
- (Tiefe Wunde mit Taschenbildung und Untermittierungen) Spülen Sie die Wunde mit Octenisept! --> NEIN! Octenisept wirkt Zelltoxisch wenn es in Wunden verbleibt!
- Pflegeheim A.O. von einer Wunschwester, ,,Desindekftionsmittel auf Saugkompresse geben und auf die Wunde legen" --> Wie soll es wirken wenn es in der Saugkompresse verschwindet?
- ,,Führen Sie eine Kompression der Beine durch" --> mit welcher Kompressionsklasse soll Komprimiert werden? Abklärung Gefäßstatus erfolgt? Kontraindikationen? Welcher Zeitraum?
*Remonstrationspflicht, ist eine wichtige Verpflichtung für Pflegefachkräfte, bei der Sie die ärztliche Anordnung in Frage stellen und remonstrieren (protestieren) müssen, wenn sie der Meinung sind, dass die Durchführung dieser Anordnung dem Patienten schaden könnte. Sollte es zu einer Klage z.B. wegen Fahrlässiger Körperverletzung kommen, können Sie als ausführende Kraft ebenso belangt und bestraft werden!