Inhaltsverzeichnis
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Beschluss G-BA
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Leitungswasser in der Versorgung Chronischer Wunden
Beschluss G-BA
Einige Produkte sind für eine adäquate Wundversorgung unverzichtbar. Ein Wegfall dieser Materialien kann aus fachlicher Sicht lediglich durch häufigere Wechsel zwischen Nass- und Trockenphasen kompensiert werden. Dies führt jedoch zu deutlich verkürzten Verweildauer des Verbandes und führt zu einem häufigeren Verbandwechsel. In der Folge kann sich der Wundheilungsprozess verzögern beziehungsweise die Heilungsdauer insgesamt verlängern.
Darüber hinaus verfügen ambulante Pflegedienste im Rahmen der von den Krankenkassen vorgegebenen Zeitkontingente in Sachsen häufig nicht über ausreichende zeitliche Ressourcen, um den hierdurch entstehenden Mehraufwand fachgerecht abzudecken. Die Versorgungskapazitäten sind bereits jetzt eng kalkuliert.
Aus pflegefachlicher und gesundheitsökonomischer Sicht ist daher mit folgenden Folgen zu rechnen:
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Zunahme stationärer Krankenhausaufnahmen aufgrund von Komplikationen in der Wundversorgung
→ zusätzliche Kosten durch Krankentransporte, stationäre Behandlungen und verlängerte Aufenthaltszeiten -
Vermehrter Einsatz antibiotischer Therapien infolge verschlechterter oder infizierter Wundverläufe
→ erhöhtes Risiko der Entwicklung antibiotikaresistenter Erreger -
Steigende Anzahl notwendiger Amputationen bei chronischen oder komplizierten Wunden
Insgesamt ist daher nicht von einer tatsächlichen Kostenreduktion auszugehen. Vielmehr kommt es zu einer Verlagerung der Kosten in andere Versorgungsbereiche, insbesondere in den stationären Sektor, verbunden mit einer Verschlechterung der Versorgungsqualität und potenziell schwerwiegenderen gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen.
Ein weiterer kritischer Aspekt betrifft den wirtschaftlich nicht immer nachvollziehbaren Einsatz kostenintensiver Verbandmaterialien. In Einzelfällen besteht die Gefahr einer Überversorgung beziehungsweise einer nicht indikationsgerechten Auswahl von Wundprodukten, obwohl kostengünstigere und fachlich ausreichende Alternativen verfügbar wären.
Beispielsweise kann es vorkommen, dass bei kleineren, reizlosen Dekubitalulzera ohne klinische Entzündungszeichen hochpreisige antimikrobielle Verbandstoffe eingesetzt werden, obwohl aus fachlicher Sicht eine einfache hydroaktive Versorgung ausreichend wäre. Der Einsatz silberhaltiger Wundauflagen sollte grundsätzlich nur bei entsprechender Indikation, beispielsweise bei kritisch kolonisierten oder infizierten Wunden, erfolgen.
Eine wirtschaftliche und leitliniengerechte Wundversorgung erfordert daher eine nachvollziehbare Indikationsstellung sowie eine sorgfältige Dokumentation des Wundverlaufs und der eingesetzten Materialien.
„Bei wiederholt auffälligen oder medizinisch nicht nachvollziehbaren Versorgungsmustern sollten Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen erfolgen. Bei nachweislich unwirtschaftlicher oder nicht indikationsgerechter Versorgung können Regressverfahren geprüft werden.“
--> Somit werden die Kosten nicht reduziert, sondern lediglich in andere Versorgungsbereiche verlagert.
Leitungswasser in der Versorgung chronischer Wunden
Auszug aus der AWMF Leitlinie Thema sinuspilonidalis Version 3.0 (2026)
Spezifisch 12.6 Postoperative Wundversorgung
,,Die sekundär heilende Wunde sollte regelmäßig ausgeduscht werden. Das Ausduschen der Wunde mit einem kräftigen Strahl reinigt die offene Wunde und unterstützt die Granulation (Hoexter 1976)“
Auch einige Hausärztinnen und Hausärzte empfehlen ihren Patientinnen und Patienten das Aus- bzw. Abduschen von Wunden, beispielsweise bei einem venösen Ulcus cruris.
Leitungswasser zur Wundreinigung im ambulanten Setting: hygienische und klinische Aspekte
Die Empfehlung zur Reinigung postoperativer und chronischer Wunden mit Leitungswasser im häuslichen Umfeld bedarf einer differenzierten Betrachtung. Während im stationären Setting standardisierte hygienische Anforderungen an wasserführende Systeme bestehen, ist eine Übertragbarkeit dieser Voraussetzungen auf den ambulanten bzw. häuslichen Bereich nicht ohne Weiteres anzunehmen.
Häusliche Trinkwasserinstallationen können potenziell mit wasserassoziierten opportunistischen Erregern wie Pseudomonas aeruginosa, Burkholderia cepacia oder Stenotrophomonas maltophilia kontaminiert sein. Insbesondere bei vulnerablen Wundverhältnissen, verzögerter Wundheilung oder bestehender Infektionsgefährdung kann hieraus ein relevantes Kontaminationsrisiko resultieren.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine pauschale Empfehlung zur Wundreinigung mittels Leitungswasser im häuslichen Setting kritisch. Die Indikationsstellung sollte vielmehr risikoadaptiert unter Berücksichtigung individueller Patientenfaktoren, des Wundstatus sowie der hygienischen Bedingungen vor Ort erfolgen.
RKI
Die RKI hat in ihrer Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eine klare Stellung zur Verwendung von Trinkwasser zur Wundreinigung genommen. Sie empfehlen, dass jede Spülflüssigkeit steril sein muss, da Leitungswasser nicht frei von Mikroorganismen ist. Bei der Verwendung endständiger Sterilfilter am Wasserauslass kann Trinkwasser jedoch die nötige mikrobiologische Reinheit erreichen, jedoch sollten diese täglich gewechselt werden, um den Endotoxingehalt im Filtra zu vermeiden. Die Nutzung von Trinkwasser zur Wundreinigung ist nur im Notfall vertretbar
DGKH Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e.V.
01.11.2025
Das vorsätzliche Ausduschen der Wunde zur Anregung der Wundheilung mittels Leitungswassers ist aufgrund eines möglichen Keimeintrages (Leitungswasser ist zwar keimarm, aber nicht steril) zu unterlassen. Ausgenommen davon sind ärztlich angeordnete Wundspülungen zur Reinigung der Wunde, wobei dann die Dusche über einen endständigen Sterilfilter verfügen muss. Wenn dabei bei mehreren Patienten derselbe Duschkopf verwendet wird, ist eine Zwischendesinfektion des Duschkopfes sowie ein Austausch des Sterilfilters (Aufbereitung durch Dampfsterilisation oder steriler Einwegfilter) erforderlich.
Ob ein Ausduschen von so genannten „septischen“ Wunden mit Leitungswasser ohne Sterilfilter bei anschließender Spülung mit geeigneten Wundantiseptika zum Erregerwechsel (prolongierte Wundheilung) führt, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt.
Fazit:
Die routinemäßige Anwendung von Leitungswasser zur Reinigung postoperativer und chronischer Wunden im häuslichen Umfeld sollte ohne gesicherte hygienische Voraussetzungen nicht generell empfohlen werden. Unter inadäquaten hygienischen Bedingungen kann die Anwendung für Patientinnen und Patienten mitunter mehr Schaden als Nutzen bewirken.
Insbesondere beim Sinus pilonidalis kann die Kombination aus Wundspülung mit Leitungswasser und trockenen Kompressen zu einer verstärkten Austrocknung des Wundareals, Schmerzsymptomatik sowie einer vermehrten Belagsbildung führen. Darüber hinaus werden in der klinischen Praxis wiederholt Infektionen mit wasserassoziierten Erregern, insbesondere Pseudomonas aeruginosa, beobachtet. Ein entsprechendes Beispiel zeigt sich bei einem venösen Ulcus cruris.
Derartige Komplikationen können die Wundheilung erheblich verzögern und infolgedessen zu einer Zunahme der Behandlungskosten führen, etwa durch einen erhöhten Bedarf an Verbandmaterialien oder – im ungünstigen Verlauf – durch die Notwendigkeit erneuter chirurgischer Debridements.
Beispiel:
Wundaufnahme bei Sinus pilonidalis nach Krankenhausentlassung durchgeführt. Versorgung gemäß ärztlicher Anordnung: Ausduschen und Kompressenanlage.
Kurz darauf wurde die Versorgung auf Aquacel in Kombination mit Zetuvit Plus Silicone umgestellt. Die Verbandwechsel erfolgten im viertägigen Intervall.
Bei bestehendem Ulcus cruris zeigte sich unter UV-Licht eine deutlich fluoreszierende Pseudomonas-Besiedelung. Aufgrund Kontakt mit Leitungswasser.